Der Brief geht am achten Januar raus, gültig ab dem ersten Februar. Zwei Kunden kündigen, vier rufen an, und in drei Fällen steht die neue Zahl im Widerspruch zu einem Angebot, das im Dezember noch mit den alten Preisen verschickt wurde.
Der Ärger entsteht selten an der Höhe. Er entsteht am Zeitpunkt, an der Reihenfolge der Ansprache und an einem Anschreiben, das die Erhöhung erklärt, ohne sie zu begründen. Alle drei Punkte lassen sich vor dem Jahreswechsel abräumen.
Der folgende Ablauf richtet sich an kleine Betriebe mit überschaubarer Kundenzahl. Er ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung: Ob und in welcher Form sich Preise in einem laufenden Vertrag anpassen lassen, hängt an dessen Wortlaut und gehört vor dem Versand geprüft.
- Vorlauf: sechs bis acht Wochen vor dem Stichtag, also spätestens im November
- Grundlage: drei Zahlen aus der eigenen Kalkulation, keine Marktbehauptung
- Reihenfolge: erst persönlich, dann schriftlich, nie umgekehrt
- Anschreiben: eine Seite, ein Stichtag, eine Begründung
- Übergang: Frist statt Ausnahme, für alle gleich
- Danach messen: Kündigungen, Rückfragen und der Deckungsbeitrag je Auftrag
Der Januarbrief kommt zu spät
Bei Geschäftskunden fällt die Budgetplanung ins vierte Quartal. Wer im Januar eine höhere Zahl schickt, trifft auf ein Budget, das bereits verteilt ist, und zwingt die Gegenseite zu einer Nachverhandlung im eigenen Haus. Diese Nachverhandlung führt niemand gern.
Bei privater Kundschaft ist der Januar aus einem anderen Grund ungünstig. Versicherungen, Abonnements und Nebenkosten werden zum Jahreswechsel angepasst, und eine weitere Erhöhung landet mitten in einer Phase, in der ohnehin sortiert und gekündigt wird.
Eine Ankündigung im November wirkt umgekehrt. Der Kunde hat Zeit, sie einzuplanen, kann bei Bedarf noch zu alten Konditionen abschließen und erlebt die Erhöhung als angekündigte Entscheidung statt als Überraschung im Postfach.
Dazu kommt ein Nebeneffekt, den viele Betriebe unterschätzen: Zwischen Ankündigung und Stichtag entsteht regelmäßig ein Vorzieheffekt. Wer ohnehin bestellen wollte, tut es früher, und der Dezember bekommt Umsatz, der sonst erst im Frühjahr angefallen wäre.
Was sich seit der letzten Anpassung verändert hat
Vor der Formulierung steht die Rechnung. Gebraucht werden drei Zahlen: die Kostenveränderung je Leistungseinheit seit der letzten Anpassung, der Abstand zur letzten Anpassung in Monaten und der heutige Deckungsbeitrag je Auftrag im Vergleich zu damals.
In die erste Zahl gehören Einkaufspreise, Löhne, Energie, Versand, Versicherungen und die Software, die im Betrieb läuft. Nicht alle Posten sind gleich stark gestiegen, und genau diese Verteilung ist später das Argument im Gespräch.
Die zweite Zahl entscheidet über die Höhe. Wer drei Jahre nicht angepasst hat, holt drei Jahre nach, und das fällt entsprechend deutlich aus. Eine jährliche kleine Anpassung ist für beide Seiten leichter zu tragen als ein Sprung alle vier Jahre.
Die dritte Zahl beantwortet die unangenehme Frage, ob es überhaupt um eine Erhöhung geht oder um die Rückkehr zu einer Marge, die vorher schon einmal da war. Der Unterschied ist für das Gespräch mit langjährigen Kunden erheblich.
Eine Preiserhöhung ankündigen: der Ablauf in zehn Schritten
- Kostenveränderung je Leistungseinheit seit der letzten Anpassung berechnen
- Neue Preise festlegen und auf ganze, nachvollziehbare Werte runden
- Vertragstexte und laufende Vereinbarungen auf Anpassungsklauseln prüfen lassen
- Kundenliste in drei Gruppen teilen und den Umsatzanteil je Gruppe notieren
- Stichtag festlegen und rückwärts sechs bis acht Wochen abtragen
- Anschreiben schreiben, eine Seite, mit Stichtag und Begründung
- Die zwanzig größten Kunden vorab persönlich informieren
- Schriftliche Ankündigung an alle übrigen Kunden versenden
- Angebote, Preisliste, Shop und Rechnungsvorlagen zum Stichtag umstellen
- Rückfragen in einer Liste sammeln und nach vier Wochen auswerten
Der dritte Schritt wird am häufigsten übersprungen und ist der einzige, der nachträglich teuer wird. Ohne Prüfung der bestehenden Vereinbarungen versendet man eine Ankündigung, die für einen Teil der Kundschaft schlicht nicht gilt.
Schritt eins bis drei: rechnen, bevor formuliert wird
Die neue Zahl entsteht aus der Kalkulation, nicht aus einem Prozentsatz, der plausibel klingt. Sinnvoll ist der Weg über die Leistungseinheit: Was kostet eine Stunde, ein Auftrag, ein Stück heute an Material, Zeit und anteiligen Fixkosten, und was soll darauf verdient werden.
Danach wird gerundet, und zwar nach oben auf einen Wert, der aussieht wie eine Entscheidung. Ein Stundensatz mit zwei Nachkommastellen wirkt wie das Ergebnis einer Formel und lädt genau deshalb zur Diskussion über die Formel ein.
Erst dann kommen die Verträge auf den Tisch. Laufende Vereinbarungen, Rahmenverträge, Abonnements und Wartungspauschalen können Regelungen zu Preisanpassungen enthalten, und deren Reichweite lässt sich nicht nach Gefühl beurteilen. Diese Prüfung gehört in fachkundige Hände.
Die Kundenliste in drei Gruppen teilen
Gruppe A sind die Kunden, deren Wegfall im Betrieb spürbar wäre: hoher Umsatz, lange Beziehung, mehrere laufende Aufträge. Sie bekommen die Nachricht persönlich, vor allen anderen, und zwar von der Person, mit der sie ohnehin sprechen.
Gruppe B ist der Regelfall. Diese Kunden erhalten die schriftliche Ankündigung ohne Vorabgespräch, und das ist keine Geringschätzung, sondern eine Frage der Machbarkeit. Ein gut geschriebener Brief funktioniert bei dieser Gruppe zuverlässig.
Gruppe C sind Aufträge, die schon vor der Erhöhung keinen tragfähigen Deckungsbeitrag liefern. Hier ist die Anpassung keine Erhöhung, sondern eine Korrektur, und ein Teil dieser Kunden wird abspringen. Das ist der beabsichtigte Effekt und kein Betriebsunfall.
Notieren Sie zu jeder Gruppe den Anteil am Jahresumsatz. Diese drei Prozentwerte zeigen, wie viel tatsächlich auf dem Spiel steht, und sie beruhigen erfahrungsgemäß mehr als jede Diskussion über die Höhe.
Der Zeitpunkt: sechs bis acht Wochen vor dem Stichtag
Sechs Wochen sind die Untergrenze, damit die Gegenseite reagieren kann, ohne sich überfahren zu fühlen. Acht Wochen sind angenehmer, weil dann noch ein vollständiger Monatszyklus zwischen Ankündigung und Wirksamkeit liegt.
Mehr als drei Monate Vorlauf sind ungünstig. Die Nachricht wird zur Kenntnis genommen und vergessen, und zum Stichtag beginnt die Diskussion von vorn, nur dann ohne die Gelassenheit, die eine frühe Ankündigung erzeugt.
Für einen Stichtag zum ersten Januar bedeutet das: Die Gespräche der Gruppe A laufen in der ersten Novemberhälfte, der Versand an alle übrigen folgt bis Ende November. Wer erst im Dezember beginnt, verschiebt den Stichtag besser auf den ersten März.
Die Reihenfolge der Ansprache
Die Reihenfolge ist wichtiger als der Wortlaut. Ein wichtiger Kunde, der die Erhöhung aus einem Serienbrief erfährt, empfindet sie als Signal über den eigenen Stellenwert, und diese Kränkung überlagert danach jede sachliche Begründung.
Umgekehrt entsteht Zustimmung, wenn dieselbe Person den Anruf zwei Tage vor dem Versand bekommt. Nicht wegen des Inhalts, sondern wegen der Reihenfolge. Das Gespräch dauert zehn Minuten und ersetzt eine Verhandlung von zwei Stunden.
Für das Gespräch selbst reichen drei Sätze: der Stichtag, die Größenordnung der Anpassung und der Hinweis, dass die schriftliche Ankündigung in den nächsten Tagen folgt. Alles Weitere ergibt sich aus den Fragen der Gegenseite, und wer die Antworten aus der Kalkulation kennt, braucht keine Vorbereitung darüber hinaus.
Innerhalb einer Gruppe wird am selben Tag versendet. Wenn zwei Kunden derselben Branche die Nachricht im Abstand von zehn Tagen erhalten und miteinander sprechen, entsteht der Eindruck einer Sonderbehandlung, den niemand mehr auflösen kann.
Was im Anschreiben steht und was nicht
Auf die Seite gehören fünf Angaben: der Stichtag, die neuen Preise oder ein Verweis auf die beigefügte Liste, eine kurze Begründung, die Regelung für laufende Aufträge und ein Ansprechpartner mit Durchwahl.
Nicht auf die Seite gehören Entschuldigungen. Eine Formulierung, die um Verständnis bittet und die Entscheidung bedauert, macht die Erhöhung verhandelbar, ohne dass jemand danach gefragt hätte. Sachlich ist in diesem Fall freundlicher als betont freundlich.
Ebenfalls nicht auf die Seite gehören lange Verweise auf allgemeine Marktentwicklungen. Der Kunde kennt die Nachrichtenlage. Was er nicht kennt, ist die Auswirkung auf Ihren Betrieb, und genau diese eine Angabe trägt die Begründung.
Die Länge ist ein Qualitätsmerkmal. Wer eine Seite nicht füllen kann, hat die richtige Länge gefunden. Wer zwei Seiten braucht, erklärt vermutlich etwas, das nicht erklärt werden muss.
Zwei Formulierungsbeispiele

Für Geschäftskunden mit laufenden Aufträgen eignet sich ein nüchterner Ton mit klarem Stichtag:
zum ersten Januar passen wir unsere Preise an. Die neue Liste liegt bei. Aufträge, die bis zum fünfzehnten Dezember bei uns eingehen, rechnen wir noch zu den bisherigen Konditionen ab. Grund für die Anpassung sind gestiegene Material- und Personalkosten, die wir seit zwei Jahren nicht weitergegeben haben.
Für Kundschaft mit einem laufenden Abonnement oder einer Pauschale steht die Wahlmöglichkeit im Vordergrund:
ab dem ersten Februar beträgt der monatliche Beitrag für Ihr Paket den in der Anlage genannten Betrag. Sie müssen nichts tun, die Umstellung erfolgt automatisch. Wenn Sie den Umfang stattdessen anpassen möchten, melden Sie sich bis zum zwanzigsten Januar bei uns, dann finden wir eine passende Lösung.
Beide Beispiele sind Muster und kein geprüfter Vertragstext. Welche Angaben in Ihrem Fall zwingend gehören und welche Fristen einzuhalten sind, klären Sie vor dem Versand mit fachkundiger Unterstützung.
Laufende Verträge und was der Vertrag dazu sagt
Bei einmaligen Aufträgen ist die Lage einfach: Sie bieten zu neuen Preisen an, und der Kunde entscheidet. Ein Angebot mit alten Preisen bleibt gültig, solange die darin genannte Bindefrist läuft, auch über den Stichtag hinaus.
Bei Dauerschuldverhältnissen wird es komplizierter. Ob eine einseitige Anpassung möglich ist, hängt davon ab, was vereinbart wurde, wie die Klausel formuliert ist und um welche Art von Vertrag es sich handelt. Diese Bewertung gehört in eine rechtliche Prüfung und nicht in eine Vorlage aus dem Netz.
Die Gesetzestexte selbst sind über Gesetze im Internet frei einsehbar. Sie ersetzen die Prüfung des eigenen Vertragswerks nicht, sie helfen aber, die richtige Frage zu stellen, bevor der Termin bei der Kanzlei stattfindet.
Ein pragmatischer Weg für kleine Betriebe: Wo die Rechtslage unklar ist, wird die Erhöhung nicht einseitig verfügt, sondern als Änderungsangebot mit Frist verschickt. Das kostet ein paar Rückläufer und erspart die Auseinandersetzung darüber, ob sie überhaupt wirksam war.
Der Terminplan bis zum Jahreswechsel

| Zeitraum | Aufgabe | Fertig, wenn |
|---|---|---|
| Anfang Oktober | Kalkulation aktualisieren, neue Preise festlegen | die Preisliste in einer Fassung vorliegt |
| Mitte Oktober | Verträge und Klauseln prüfen lassen | eine schriftliche Einschätzung vorliegt |
| Ende Oktober | Kundenliste in drei Gruppen teilen | jede Gruppe einen Umsatzanteil hat |
| Erste Novemberwoche | Anschreiben und Preisliste fertigstellen | eine zweite Person gegengelesen hat |
| Zweite Novemberwoche | Gespräche mit Gruppe A | alle erreicht oder ein Termin steht |
| Ende November | Schriftlicher Versand an alle übrigen | der Versand dokumentiert ist |
| Mitte Dezember | Systeme, Vorlagen und Shop umstellen | eine Testrechnung korrekt aussieht |
Der letzte Punkt entscheidet über den Eindruck. Eine angekündigte Erhöhung, die im Januar auf einer Rechnung mit dem alten Betrag steht, erzeugt mehr Rückfragen als die Erhöhung selbst. Wie sich solche Umstellungen in die Finanzplanung einfügen, ordnet der Beitrag zum Finanzmanagement für Unternehmer ein.
Bestandskunden: Übergangsfristen statt Ausnahmen
Die häufigste Bitte lautet, für diesen einen Kunden bei den alten Preisen zu bleiben. Sobald das einmal zugesagt wird, entsteht ein zweites Preissystem, das gepflegt, dokumentiert und irgendwann erklärt werden muss, wenn zwei Kunden ihre Rechnungen vergleichen.
Die tragfähigere Antwort ist eine Übergangsfrist, die für alle gilt: Aufträge bis zu einem festen Datum werden zu alten Konditionen abgerechnet, danach gilt die neue Liste. Diese Regel steht im Anschreiben und muss deshalb nicht ausgehandelt werden.
Wo ein Entgegenkommen angebracht ist, wirkt eine Leistung besser als ein Rabatt. Eine zusätzliche Stunde, eine schnellere Bearbeitung oder eine Verlängerung der Zahlungsfrist kostet weniger Marge und beschädigt die Preisliste nicht.
Sinnvoll ist außerdem, die Übergangsfrist im Anschreiben mit einem konkreten Datum zu versehen und nicht mit einer Formulierung wie in den nächsten Wochen. Ein Datum beendet die Diskussion, eine unbestimmte Frist verlängert sie bis in den Februar.
Wenn die Rückfrage kommt: drei Antworten
Auf die Frage nach dem Grund folgt die Aufstellung aus der Kalkulation, verkürzt auf zwei Sätze. Nicht die Marktlage im Allgemeinen, sondern die Posten, die im eigenen Betrieb tatsächlich gestiegen sind, und der Zeitraum, in dem nichts angepasst wurde.
Auf die Frage nach einem Nachlass folgt der Hinweis auf die Übergangsfrist, die ohnehin gilt. Wer darüber hinausgehen will, verknüpft das Entgegenkommen mit einer Gegenleistung: längere Bindung, größere Menge, kürzere Zahlungsfrist.
Auf die Ankündigung, sich anderweitig umzusehen, folgt keine Verteidigung. Ein sachlicher Hinweis auf die eigene Leistung, ein Angebot zum Gespräch und die Bereitschaft, den Kunden ziehen zu lassen, sind die einzigen Antworten, die die Preisliste nicht beschädigen. Wie stark die wahrgenommene Leistung dabei mitträgt, zeigt der Beitrag zum Zusammenspiel von Marke und Kundenservice.
Was nach der Erhöhung gemessen wird
Drei Zahlen genügen. Erstens die Zahl der Kündigungen in den ersten zwölf Wochen, getrennt nach den drei Gruppen. Zweitens die Zahl der Rückfragen, weil sie zeigt, welche Stelle im Anschreiben unklar war. Drittens der Deckungsbeitrag je Auftrag im Vergleich zum Vorjahresquartal.
Die dritte Zahl ist die eigentliche Erfolgskontrolle. Eine Erhöhung, nach der einige Kunden gehen und der Deckungsbeitrag steigt, hat funktioniert. Eine Erhöhung ohne Abgänge war vermutlich zu vorsichtig bemessen.
Notieren Sie außerdem, welche Formulierung die meisten Rückfragen ausgelöst hat. Diese Notiz spart bei der nächsten Anpassung einen halben Tag, weil dann nicht wieder bei null angefangen wird.
Häufige Fragen
Wie oft sollte ein Betrieb die Preise anpassen?
Regelmäßig und in kleinen Schritten ist leichter durchzusetzen als selten und deutlich. Ein fester Termin einmal im Jahr, auch wenn die Anpassung gelegentlich bei null liegt, nimmt der Ankündigung ihren Ausnahmecharakter.
Muss die Begründung überhaupt genannt werden?
Rechtlich hängt das vom Vertrag ab, praktisch ist die Antwort eindeutig. Eine Erhöhung ohne Begründung wird als beliebig empfunden und erzeugt deutlich mehr Rückfragen als zwei Sätze zur Kostenentwicklung.
Was gilt für Angebote, die noch offen sind?
Ein Angebot bindet Sie für die darin genannte Frist. Deshalb gehört vor die Ankündigung ein Blick in die offenen Angebote, und deshalb ist es sinnvoll, ab Oktober kürzere Bindefristen zu setzen.
Lohnt sich eine Staffelung nach Kundengruppen?
Unterschiedliche Preise für unterschiedliche Leistungsumfänge sind unproblematisch. Unterschiedliche Preise für dieselbe Leistung ohne nachvollziehbaren Grund werden früher oder später bemerkt und sind dann schwer zu erklären.
Was tun, wenn ein Großkunde die Erhöhung ablehnt?
Zuerst die Zahl aus der Kalkulation heranziehen: Was bleibt bei diesem Kunden nach Abzug aller Kosten übrig, und wie viel Kapazität bindet er. Erst danach entscheiden, ob eine längere Übergangsfrist, ein reduzierter Leistungsumfang oder die Trennung der richtige Weg ist.
Setzen Sie sich in dieser Woche zwei Stunden hin und ermitteln Sie die drei Zahlen aus dem zweiten Abschnitt. Wenn die Kostenveränderung höher ausfällt als die letzte Anpassung, steht die Entscheidung bereits fest, und es geht nur noch um den Stichtag und die Reihenfolge.





