Ein Lieferant schickt seit einigen Monaten eine Datei mit, die aussieht wie eine gewöhnliche Rechnung und im Hintergrund noch etwas anderes enthält. In der Buchhaltung wird weiterhin das Bild ausgedruckt und abgeheftet, und niemand hat geprüft, ob das genügt.
Genau an dieser Stelle entstehen die meisten offenen Punkte. Der Empfang strukturierter Rechnungen im inländischen Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen ist längst Realität, während die Pflicht zur eigenen Ausstellung gestaffelt greift und nicht alle Betriebe zum selben Zeitpunkt trifft.
Dieser Text ordnet die beiden Seiten, benennt die gängigen Formate und führt durch die Umstellung. Er ersetzt keine Steuerberatung: Welcher Termin für Ihren Betrieb gilt und welche Ausnahmen greifen, klären Sie mit der Kanzlei, die Ihre Buchhaltung kennt.
- Zwei getrennte Fragen: Rechnungen empfangen und Rechnungen ausstellen
- Gemeinsamer Nenner: ein strukturierter Datensatz, maschinell auswertbar
- Formate im Umlauf: reine Datensätze und Mischformen mit Sichtdokument
- Nicht ausreichend: ein Bilddokument ohne strukturierten Anteil
- Aufwand: Empfang an einem Tag geklärt, Ausstellung in zwei bis vier Wochen
- Vorher klären: der für Ihren Betrieb geltende Stichtag
Warum der Ordner mit den PDF-Rechnungen nicht mehr genügt
Eine Rechnung als Bilddokument ist für Menschen lesbar und für Programme nicht. Wer sie verarbeiten will, muss die Angaben abtippen oder von einer Erkennungssoftware raten lassen, und beides erzeugt Fehler, die erst im Jahresabschluss auffallen.
Der strukturierte Datensatz löst dieses Problem, indem Betrag, Steuersatz, Leistungszeitpunkt und Zahlungsziel in klar benannten Feldern stehen. Ein Buchhaltungsprogramm liest sie ein, ohne zu interpretieren, und die Prüfung beschränkt sich auf Inhalt statt auf Erfassung.
Für kleine Betriebe klingt das nach Aufwand ohne Nutzen, solange zwanzig Eingangsrechnungen im Monat auflaufen. Der Nutzen zeigt sich an anderer Stelle: Rückfragen zu Zahlungszielen, Skontofristen und Steuersätzen verschwinden weitgehend, weil die Angaben eindeutig übermittelt werden.
Wann greift die E-Rechnung Pflicht für Ihr Unternehmen?
Die Antwort hängt von zwei Größen ab: davon, ob es um den Empfang oder um die Ausstellung geht, und davon, wie groß der Betrieb gemessen am Umsatz des Vorjahres ist. Für den Empfang gilt ein einheitlicher, bereits erreichter Zeitpunkt.
Bei der Ausstellung arbeitet der Gesetzgeber mit Übergangsfristen, die nach Unternehmensgröße gestaffelt sind. Kleinere Betriebe haben dadurch länger Zeit, ihre Abläufe umzustellen, und dieser Zeitraum läuft je nach Einordnung zu unterschiedlichen Terminen aus.
Weil die Einordnung vom Vorjahresumsatz abhängt, kann sie sich von einem Jahr auf das nächste ändern. Lassen Sie sich den für Ihren Betrieb geltenden Termin schriftlich von der Steuerberatung bestätigen und notieren Sie ihn dort, wo Fristen ohnehin geführt werden.
Der Anwendungsbereich betrifft Umsätze zwischen inländischen Unternehmen. Rechnungen an private Kundschaft und viele grenzüberschreitende Fälle folgen anderen Regeln, was die Umstellung nicht einfacher, aber überschaubarer macht.
Empfang und Ausstellung sind zwei getrennte Baustellen
Der Empfang ist die kleinere Aufgabe und die dringendere. Er verlangt im Kern eine Adresse, unter der strukturierte Rechnungen ankommen, und einen Weg, sie zu lesen, zu prüfen und aufzubewahren. Wer nichts tut, bekommt Rechnungen, die er nicht verarbeiten kann.
Die Ausstellung greift tiefer in die Abläufe ein. Sie betrifft die Rechnungserstellung, die Stammdaten der Kundschaft, die Nummernvergabe und den Versandweg. Deshalb steht sie zeitlich hinter dem Empfang, auch wenn beide Themen zusammen besprochen werden.
Die häufigste Fehleinschätzung besteht darin, beides in ein Projekt zu packen und deshalb gar nicht anzufangen. Sinnvoller ist es, den Empfang an einem Tag abzuräumen und die Ausstellung anschließend mit Ruhe anzugehen.
Was als E-Rechnung gilt und was nicht
Gemeint ist ein Rechnungsdokument, das in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird und sich ohne manuelle Eingriffe auswerten lässt. Der Datensatz ist der eigentliche Inhalt, die Anzeige für das Auge ist Beiwerk.
Daraus folgt die wichtigste Abgrenzung: Ein Bilddokument, das per Nachricht verschickt wird, erfüllt diese Beschreibung nicht, auch wenn es sauber gestaltet ist und alle Pflichtangaben enthält. Es bleibt ein Abbild und wird als sonstige Rechnung behandelt.
Ebenso wenig genügt ein eingescanntes Papierdokument. Die Erkennungssoftware, die daraus Felder erzeugt, liefert eine Vermutung, keinen übermittelten Datensatz. Für die eigene Verarbeitung ist sie nützlich, für die Einordnung der Rechnung ändert sie nichts.
Die gängigen Formate im Vergleich

| Bauart | Was übermittelt wird | Sichtdokument | Typischer Einsatz |
|---|---|---|---|
| Reiner Datensatz | strukturierte Datei ohne Bildanteil | nur nach Aufbereitung | Rechnungen an öffentliche Auftraggeber |
| Mischform | Bilddokument mit eingebettetem Datensatz | direkt lesbar | Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen |
| Bilddokument | nur Anzeige, keine Struktur | direkt lesbar | Privatkundschaft, Sonderfälle |
Beide strukturierten Bauarten stützen sich auf dieselbe europäische Norm für die elektronische Rechnungsstellung. Ein Programm, das eine der Varianten verarbeitet, kommt deshalb in aller Regel auch mit der anderen zurecht.
Für den Alltag im Mittelstand hat sich die Mischform durchgesetzt, weil sie beide Seiten bedient: Der Datensatz geht in die Buchhaltung, das Sichtdokument in die Ablage und an Menschen, die eine Rechnung ansehen wollen.
Der Empfang: was mindestens vorhanden sein muss
Drei Dinge genügen. Erstens eine Adresse, die für den Rechnungseingang bekannt ist und nicht im persönlichen Postfach einer einzelnen Person endet. Zweitens ein Weg, den strukturierten Anteil zu lesen. Drittens eine Ablage, die das Original unverändert aufbewahrt.
Für den zweiten Punkt bringen die meisten Buchhaltungsprogramme inzwischen eine Funktion mit. Wo sie fehlt, gibt es kostenfreie Anzeigeprogramme, die den Datensatz sichtbar machen. Für den Anfang reicht das, auch wenn die Buchung danach von Hand erfolgt.
Sinnvoll ist außerdem eine Eingangsprüfung, die den strukturierten Anteil gegen das Sichtdokument hält. Weichen beide voneinander ab, wird die Rechnung nicht gebucht, sondern beim Lieferanten reklamiert. Dieser Abgleich dauert Sekunden und verhindert Korrekturen im nächsten Quartal.
Die Ablage ist der Punkt, an dem am häufigsten geschludert wird. Aufbewahrt wird die empfangene Datei selbst, nicht ein daraus erzeugter Ausdruck. Wer nur druckt, hat das Original verworfen und damit die Nachweiskette unterbrochen.
Warum ein Postfach genügt und trotzdem nicht reicht
Rechtlich ist ein gewöhnliches elektronisches Postfach als Empfangsweg üblicherweise ausreichend, sofern Sender und Empfänger nichts anderes vereinbart haben. Es braucht also keine besondere Plattform und keinen kostenpflichtigen Dienst, um Rechnungen entgegenzunehmen.
Praktisch entstehen die Probleme trotzdem im Postfach. Rechnungen landen in Abwesenheitszeiten unbearbeitet, werden weitergeleitet und dabei verändert, oder gehen in einer Unterhaltung mit zwanzig Nachrichten unter. Fristen für Skonto verstreichen still.
Deshalb gehört zum Empfang eine Regel, wer das Postfach in welchem Rhythmus leert und wohin die Dateien wandern. Diese Regel ist wichtiger als die Technik und kostet ein Gespräch von zwanzig Minuten.
Die Ausstellung: drei Wege je nach Größe
Der erste Weg ist das vorhandene Buchhaltungs- oder Warenwirtschaftsprogramm. Die meisten Anbieter haben die Ausgabe strukturierter Rechnungen ergänzt, häufig ohne Aufpreis. Zu klären ist nur, ob die Funktion freigeschaltet und richtig eingestellt ist.
Der zweite Weg ist ein Dienst, der aus vorhandenen Daten den strukturierten Datensatz erzeugt und versendet. Er lohnt sich, wenn das eigene Programm die Ausgabe nicht beherrscht und ein Wechsel gerade nicht ansteht.
Bei allen drei Wegen gehört eine Frage vor die Auswahl: Wie kommt die fertige Rechnung anschließend in die eigene Buchhaltung und in die Übergabe an die Kanzlei? Ein Werkzeug, das sauber versendet und danach keine Datei mehr herausrückt, verlagert das Problem nur.
Der dritte Weg ist die manuelle Erstellung über ein kostenfreies Werkzeug. Bei einer Handvoll Ausgangsrechnungen im Monat ist das vertretbar, bei fünfzig nicht. Welcher Weg wirtschaftlich ist, ergibt sich aus der Rechnungsmenge, nicht aus dem Umsatz.
Die Umstellung in acht Schritten
- Den für den eigenen Betrieb geltenden Stichtag schriftlich klären
- Eine Adresse für den Rechnungseingang festlegen und bekannt geben
- Prüfen, ob das vorhandene Programm strukturierte Rechnungen lesen kann
- Die Ablage so einrichten, dass die Originaldatei unverändert erhalten bleibt
- Beim Anbieter des eigenen Programms die Ausgabefunktion klären
- Stammdaten der Kundschaft prüfen und fehlende Angaben ergänzen
- Zehn Testrechnungen an ausgewählte Kunden schicken und Rückmeldung einholen
- Den Umstellungstermin intern und gegenüber der Kundschaft ankündigen
Der sechste Schritt kostet die meiste Zeit und wird regelmäßig unterschätzt. Er ist gleichzeitig der Schritt, ohne den die Schritte sieben und acht nicht funktionieren, weil unvollständige Stammdaten den Versand scheitern lassen.
Stammdaten: der Schritt, an dem es hängt
Ein strukturierter Datensatz verlangt eindeutige Angaben. Firmierung, Anschrift, Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, ein Ansprechpartner und der vereinbarte Empfangsweg müssen vorhanden und aktuell sein.
In gewachsenen Kundenlisten fehlt davon regelmäßig ein Teil, oder es steht in einem Freitextfeld, das kein Programm auswertet. Die Bereinigung ist stumpfe Arbeit, lässt sich aber aufteilen: zuerst die dreißig Kunden mit dem meisten Umsatz, danach der Rest.
Nutzen Sie den Anlass für eine Rückfrage bei der Kundschaft. Eine kurze Nachricht mit der Bitte um Bestätigung der Rechnungsanschrift und der Angabe einer Adresse für den Rechnungseingang erledigt beides gleichzeitig und wirkt aufmerksam statt lästig.
Aufbewahrung: das strukturierte Original zählt

Aufbewahrt wird die Datei in der Form, in der sie ausgestellt oder empfangen wurde. Ein Ausdruck, ein Bildschirmfoto oder eine umgewandelte Fassung ersetzen sie nicht, auch wenn der Inhalt derselbe ist.
Bei Mischformen gehört der strukturierte Anteil zwingend dazu. Wer aus einer solchen Datei nur das Sichtdokument speichert, hat den Teil verworfen, auf den es ankommt, und das fällt erst bei einer Prüfung auf.
Die Aufbewahrungsfristen für Rechnungen und die Anforderungen an die Unveränderbarkeit der Ablage haben sich durch die Umstellung nicht vereinfacht. Welche Frist in Ihrem Fall gilt und welche Anforderungen Ihr Ablagesystem erfüllen muss, klären Sie mit der Steuerberatung, bevor Sie ein System auswählen.
Kleinbeträge, Fahrausweise und Privatkundschaft
Nicht jede Rechnung fällt unter dieselben Anforderungen. Für Rechnungen über kleine Beträge und für bestimmte Belege wie Fahrausweise bestehen Erleichterungen, deren Grenzen und Voraussetzungen sich im Detail unterscheiden.
Rechnungen an private Kundschaft sind vom Anwendungsbereich nicht in derselben Weise betroffen. Das entlastet Betriebe mit überwiegendem Endkundengeschäft erheblich, ändert aber nichts an der Empfangsseite, weil deren Lieferanten Unternehmen sind.
Wer beides bedient, führt am einfachsten zwei getrennte Abläufe: einen für den Geschäftsverkehr mit strukturierter Ausgabe und einen für die Privatkundschaft im bisherigen Format. Zusammengeführt wird erst in der Buchhaltung.
Typische Fehler beim ersten Versand
Der häufigste Fehler ist ein Datensatz, dessen Inhalt vom Sichtdokument abweicht. Das passiert, wenn beide Teile aus verschiedenen Quellen stammen oder wenn nachträglich im Sichtdokument etwas korrigiert wurde. Geprüft wird der Datensatz, und dann stimmt der Betrag nicht.
Der zweite Fehler betrifft Anhänge. Leistungsnachweise, Stundenzettel und Lieferscheine gehören in die Rechnung eingebunden oder eindeutig referenziert. Als lose Zusatzdatei gehen sie auf dem Weg durch die Verarbeitung regelmäßig verloren.
Der dritte Fehler ist der stille Umstieg. Wer ohne Ankündigung ein neues Format verschickt, erzeugt Rückfragen in der Buchhaltung der Kundschaft und im schlechteren Fall verspätete Zahlungen. Eine Ankündigung zwei Wochen vorher erspart diese Schleife, wie es der Beitrag zum Finanzmanagement für Unternehmer auch für andere Umstellungen empfiehlt.
Was die Kanzlei übernimmt und was im Haus bleibt
Die Einordnung der eigenen Lage gehört in die Kanzlei: der geltende Stichtag, die Frage nach Ausnahmen, die Anforderungen an die Aufbewahrung und die Beurteilung von Sonderfällen wie Dauerleistungen, Anzahlungen oder grenzüberschreitenden Umsätzen.
Im Haus bleibt alles Organisatorische. Wer das Postfach leert, wohin die Dateien wandern, wer die Stammdaten pflegt und wer beim Testversand die Rückmeldungen einsammelt. Diese Aufgaben lassen sich nicht auslagern, weil sie an den eigenen Abläufen hängen.
Für das Gespräch mit der Kanzlei lohnt eine kurze Vorbereitung: Umsatz des Vorjahres, Zahl der Ausgangsrechnungen im Monat, Name des eingesetzten Programms und die Frage, ob überwiegend Unternehmen oder Privatkundschaft beliefert wird. Mit diesen vier Angaben dauert die Auskunft zwanzig Minuten statt einer Stunde.
Der Zeitplan bis zum eigenen Stichtag
| Vorlauf | Aufgabe | Fertig, wenn |
|---|---|---|
| sofort | Empfangsadresse festlegen, Lesbarkeit sicherstellen | eine Testrechnung gelesen und abgelegt wurde |
| drei Monate vorher | Ausgabefunktion des Programms klären | eine schriftliche Auskunft des Anbieters vorliegt |
| zwei Monate vorher | Stammdaten bereinigen | die dreißig größten Kunden vollständig sind |
| ein Monat vorher | Testversand an ausgewählte Kunden | fünf Rückmeldungen ohne Beanstandung vorliegen |
| zwei Wochen vorher | Ankündigung an Kundschaft und intern | der Termin allen Beteiligten bekannt ist |
Der Plan setzt den Stichtag als bekannt voraus. Wer ihn nicht kennt, beginnt mit dieser Frage und nicht mit der Auswahl eines Programms, weil sich daraus ergibt, wie viel Ruhe die übrigen Schritte haben.
Häufige Fragen
Muss ich ein neues Buchhaltungsprogramm anschaffen?
In den meisten Fällen nicht. Die verbreiteten Programme haben die Funktionen ergänzt. Fragen Sie beim Anbieter schriftlich nach Lesen und Ausgeben strukturierter Rechnungen, bevor Sie über einen Wechsel nachdenken.
Was passiert, wenn ein Lieferant weiter Bilddokumente schickt?
Die Rechnung wird dadurch nicht wertlos, sie ist nur anders einzuordnen. Sinnvoll ist eine sachliche Rückmeldung mit der Bitte um das strukturierte Format, denn im eigenen Ablauf erzeugt jedes Bilddokument zusätzliche Handarbeit.
Brauche ich für jeden Kunden eine besondere Empfangsadresse?
Nein. Eine Adresse für den Rechnungseingang genügt in aller Regel für beide Richtungen. Wichtig ist, dass sie nicht an eine einzelne Person gebunden ist und dass sie in den Stammdaten Ihrer Geschäftspartner hinterlegt wird.
Wie gehe ich mit Gutschriften und Stornos um?
Sie folgen demselben Format wie die zugrunde liegende Rechnung und verweisen auf deren Nummer. Genau dieser Verweis fehlt in der Praxis häufig und macht die Zuordnung in der Buchhaltung des Empfängers unnötig aufwendig.
Lohnt sich die Umstellung für einen Betrieb mit wenigen Rechnungen?
Die Empfangsseite ohnehin, weil sie kaum Aufwand kostet. Bei der Ausstellung entscheidet die Menge: Wer monatlich fünf Rechnungen schreibt, kommt mit einem einfachen Werkzeug aus und braucht kein Projekt daraus zu machen.
Klären Sie diese Woche zwei Dinge: unter welcher Adresse Rechnungen bei Ihnen eingehen und welcher Stichtag für Ihren Betrieb gilt. Beides zusammen dauert einen Vormittag und macht aus einer unübersichtlichen Pflicht eine Aufgabe mit Termin. Die amtlichen Veröffentlichungen dazu finden Sie beim Bundesministerium der Finanzen, die verbindliche Einordnung für Ihren Fall bleibt Sache Ihrer Steuerberatung. Wie sich solche Umstellungen in die übrige Planung einfügen, zeigt der Beitrag zu den Entwicklungen im E-Commerce.





